Erwägungsgrund 45 32025R1208
Gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung sollte die Kommission diese Verordnung innerhalb von sechs Jahren nach dem Geltungsbeginn unter anderem auf der Grundlage der Informationen, die im Rahmen spezifischer Monitoring-Regelungen eingeholt werden, um die tatsächlichen Auswirkungen der Verordnung zu beurteilen und zu prüfen, bewerten, ob es weiterer Maßnahmen bedarf. Für die Zwecke des Monitoring sollten die Mitgliedstaaten Statistiken über die Zahl der von ihnen ausgestellten Personalausweise und Aufenthaltsdokumente erstellen.