Erwägungsgrund 48 32025R1208
Nach Artikel 3 des dem EUV und dem AEUV beigefügten Protokolls Nr. 21 über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts hat Irland mit Schreiben vom 18. Oktober 2024 mitgeteilt, dass es sich an der Annahme und Anwendung dieser Verordnung beteiligen möchte.