Erwägungsgrund 25 32025R1208
Die Mitgliedstaaten sollten entscheiden können, ob auf Dokumenten, die unter diese Verordnung fallen, das Geschlecht erfasst wird. Beschließt ein Mitgliedstaat, das Geschlecht auf einem solchen Dokument zu erfassen, sollten entsprechend den Spezifikationen des ICAO-Dokuments 9303 die Optionen „F“, „M“ oder „X“ oder die entsprechende einzelne Initiale in der oder den Sprachen des betreffenden Mitgliedstaats verwendet werden.