Erwägungsgrund 39 32025R1208
Nach der Richtlinie 2004/38/EG werden Dokumente, die Familienangehörigen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, ausgestellt werden, als „Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers“ bezeichnet. Um die Identifizierung dieser Dokumente zu erleichtern, sollten Aufenthaltskarten für Familienangehörige eines Unionsbürgers einen Standardtitel und -code tragen.