§ 1 ASchO
Zweck der Allgemeinen Schulordnung und Geltungsbereich
Die Allgemeine Schulordnung regelt die Beziehungen der Schule zu den Schülern und Erziehungsberechtigten, bei Berufsschulen auch zu den für die Berufsausbildung Verantwortlichen. Sie gilt für alle Schulen, auf die das Schulordnungsgesetz Anwendung findet, soweit sich nicht aus dem besonderen Aufbau und den Aufgaben dieser Schulen Abweichungen ergeben. II. Schulbesuch