§ 24 ASchO
Werbung, Sponsoring
(1)
Kommerzielle Werbung ist in Schulen grundsätzlich nicht zulässig. Gleiches gilt für die Weitergabe von Unterlagen über Schüler und Erziehungsberechtigte für Werbungszwecke.
(2)
Wird die Schule bei der Erfüllung ihres Unterrichts- und Erziehungsauftrags durch Zuwendungen Dritter unterstützt, so kann hierauf in geeigneter Weise hingewiesen werden (Sponsoring).
(3)
Das Nähere wird durch Erlass geregelt. IX. Pflichten der Erziehungsberechtigten und anderer