§ 22 ASchO
Haftung der Schüler und der Erziehungsberechtigten
Für Schäden, die ein Schüler verursacht, sind der Schüler oder die Erziehungsberechtigten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Das bezieht sich auch auf das dem Schüler anvertraute Schuleigentum.