§ 12 ASchO
Schülervertretung (§ 24 SchumG)
Die Schülervertretung dient der Vertretung von Interessen der Schüler in der Schule, der Beteiligung an den schulischen Gremien sowie der Durchführung übertragbarer und selbstgewählter Aufgaben im Rahmen der Unterrichts- und Erziehungsaufgabe der Schule. Sie soll an der Planung von Einzelveranstaltungen der Schule, die der Erweiterung des Unterrichtsangebots dienen, beteiligt werden. Die Schülervertretung besitzt kein politisches Mandat. Die Bildung und Betätigung politischer Schülergruppen im Rahmen der Schülervertretung ist unzulässig.