Erwägungsgrund 31 32021D2084
Das Ziel dieses Beschlusses ist die Beteiligung der Union an der Metrologiepartnerschaft, um ihre allgemeinen Ziele zu fördern. Die Anforderungen im Bereich der Metrologie sind so umfangreich und komplex, dass Investitionen erforderlich sind, die über die Kernhaushalte für Forschung der nationalen Metrologieinstitute und der benannten Institute hinausgehen. Die Exzellenz, die für Forschung im Bereich modernster Metrologielösungen und entsprechende Entwicklungen erforderlich ist, ist über nationale Grenzen hinweg an verschiedenen Standorten zu finden und kann daher nicht auf nationaler Ebene erreicht werden. Da die Ziele dieses Beschlusses von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden können, sondern vielmehr durch die Einbindung der nationalen Bemühungen in ein abgestimmtes europäisches Konzept besser auf Unionsebene zu verwirklichen sind, indem getrennt voneinander bestehende nationale Forschungsprogramme zusammengebracht werden, die Gestaltung gemeinsamer Forschungs- und Finanzierungsstrategien über nationale Grenzen hinweg unterstützt wird und eine kritische Masse von Akteuren und Investitionen erreicht wird, kann die Union im Einklang mit dem Grundsatz der Subsidiarität gemäß Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht dieser Beschluss nicht über das für die Verwirklichung dieses Ziels erforderliche Maß hinaus.