Erwägungsgrund 26 32021D2084
Die finanziellen Interessen der Union sollten während des gesamten Ausgabenzyklus durch verhältnismäßige Maßnahmen geschützt werden, darunter Prävention, Aufdeckung und Untersuchung von Unregelmäßigkeiten, Rückforderung entgangener, zu Unrecht gezahlter oder nicht richtig verwendeter Mittel und gegebenenfalls verwaltungsrechtliche und finanzielle Sanktionen.