Erwägungsgrund 27 32021D2084
Um die finanziellen Interessen der Union zu schützen, sollte die Kommission das Recht haben, den Finanzbeitrag der EU einzustellen, anteilig zu kürzen oder auszusetzen, wenn die Metrologiepartnerschaft in ungeeigneter Weise, nur teilweise oder verspätet durchgeführt wird oder wenn ein Teilnehmerstaat seinen Beitrag zur Finanzierung der Metrologiepartnerschaft nicht, nur teilweise oder verspätet leistet. Diese Rechte sollten in der zwischen der Union und EURAMET zu schließenden Beitragsvereinbarung festgelegt werden.