Erwägungsgrund 7 32021D2084
Um wissenschaftliche Exzellenz zu gewährleisten, sollte die Metrologiepartnerschaft im Einklang mit Artikel 13 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union die akademische Freiheit in allen Teilnehmerstaaten — insbesondere die Freiheit, wissenschaftliche Forschung durchzuführen — und die höchsten Standards wissenschaftlicher Integrität fördern.