Erwägungsgrund 17 32021D2084
Die Teilnehmerstaaten haben sich auf eine Durchführungsstelle für die Vorgängerinitiativen, nämlich das Europäische Metrologie-Forschungsprogramm (im Folgenden „EMRP“) und EMPIR, geeinigt. Im Jahr 2007 wurde EURAMET e. V. (im Folgenden „EURAMET“), die europäische regionale Metrologie-Organisation, als gemeinnütziger Verein nach deutschem Recht gegründet, um die Funktion dieser Stelle zu übernehmen. EURAMET hat auch Aufgaben und Verpflichtungen in Bezug auf die gesamteuropäische und weltweite Harmonisierung der Metrologie. Die Mitgliedschaft in EURAMET steht allen europäischen nationalen Metrologieinstituten als Mitgliedern und benannten europäischen Instituten als assoziierten Mitgliedern offen. Die Mitgliedschaft in EURAMET setzt nicht das Bestehen nationaler Metrologie-Forschungsprogramme voraus. Da sich die Verwaltungsstruktur von EURAMET dem Zwischenbewertungsbericht von EMPIR zufolge für die Durchführung von EMRP und von EMPIR als effizient und von hoher Qualität erwiesen hat, sollte EURAMET auch für die Durchführung der Metrologiepartnerschaft eingesetzt werden. EURAMET sollte daher den Finanzbeitrag der Union verwalten.