Erwägungsgrund 23 32021D2084
Die Beiträge der Teilnehmerstaaten sollten mittels institutioneller Finanzierung durch ihre nationalen Metrologieinstitute und ihre benannten Institute sichergestellt werden. Die vielfältigen zugrunde liegenden Tätigkeiten sollten zur Verwirklichung der Ziele der Metrologiepartnerschaft beitragen und in den jährlichen Arbeitsprogrammen mit Bezug zu den Betriebskosten und Ausgaben dargelegt werden. Die Beiträge sollten unter anderem die Kosten für die Dienstleistungen, die direkt Kalibrierungen liefern, sowie für andere auf das Internationale Einheitensystem rückführbare Dienstleistungen decken. Die Beiträge der Teilnehmerstaaten sollten ferner einen Finanzbeitrag zu den Verwaltungskosten der Metrologiepartnerschaft beinhalten.