Erwägungsgrund 28 32021D2084
Im Interesse der Vereinfachung sollte der Verwaltungsaufwand aller Betroffenen verringert werden. Doppelkontrollen sowie unverhältnismäßige Nachweis- und Berichtspflichten sollten vermieden werden. Werden Prüfungen durchgeführt, so sollte den spezifischen Merkmalen nationaler Programme in geeigneter Weise Rechnung getragen werden. Prüfungen der Empfänger von Unionsmitteln nach diesem Beschluss sollten gewährleisten, dass der Verwaltungsaufwand in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 verringert wird.