Beschluss (EU) 2025/519 der Kommission vom 5. März 2025 über das Verfahren für die Einführung von Betriebsbeschränkungen am Flughafen Schiphol auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 598/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 1355) Nur der niederländische Text ist verbindlich
Die Niederlande haben ein Lärmminderungsziel festgelegt und in ihren Lärmaktionsplan 2024-2029 aufgenommen.
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