Beschluss (EU) 2025/519 der Kommission vom 5. März 2025 über das Verfahren für die Einführung von Betriebsbeschränkungen am Flughafen Schiphol auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 598/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 1355) Nur der niederländische Text ist verbindlich
In der Mitteilung wurde spezifiziert, dass die Lärmminderungsteilziele a und b in zwei Phasen erreicht werden müssen:15 % in einem ersten Schritt bis zum 1. November 2025 und die restlichen 5 % in einer späteren Phase, die zeitlich nicht festgelegt wurde.
Erwägungsgrund 12 32025D0519Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen