Beschluss (EU) 2025/519 der Kommission vom 5. März 2025 über das Verfahren für die Einführung von Betriebsbeschränkungen am Flughafen Schiphol auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 598/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 1355) Nur der niederländische Text ist verbindlich
Gemäß Artikel 5 Absatz 6 der Verordnung dürfen Betriebsbeschränkungen keine Diskriminierung darstellen.
Erwägungsgrund 29 32025D0519Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen