Erwägungsgrund 25 32025D0519
Darüber hinaus stellt die Kommission fest, dass die niederländischen Behörden keine Begründung für die Methode und die Annahmen vorgelegt haben, die der Aufteilung der Flottenerneuerung in den Teil des Basisszenarios zur autonomen Flottenerneuerung, wie in Erwägungsgrund 8 erläutert, und der zusätzlichen Flottenerneuerung zugrunde liegen, die als Maßnahme zur Erreichung des Lärmziels betrachtet wird. Die Kommission stellt fest, dass die Begründung und die Methode, die der Aufteilung zugrunde liegen, notwendig sind, um den Niederlanden die Bestimmung der Kosteneffizienz und der absehbaren Auswirkungen einer Reduzierung des Fluglärms an der Quelle zu ermöglichen.