Erwägungsgrund 17 32025D0519
Um das Lärmminderungsziel bis November 2025 zu erreichen, sehen die niederländischen Behörden die folgende Maßnahmen als erforderlich an:Einsatz leiserer Luftfahrzeuge in der Nacht durch KLM Royal Dutch Airlines; zusätzliche Flottenerneuerung auf der Grundlage der Flugpläne der Luftfahrtunternehmen über die autonome Flottenerneuerung hinaus; Steuerung von Anreizen für den Einsatz leiserer Luftfahrzeuge über die Flughafengebühren; Nachtflugverbot für Luftfahrzeuge mit einer Marge von -13 EPNdB oder mehr auf dem Flughafen Schiphol; Begrenzung der jährlichen Flugbewegungen während der Nacht auf 27000; Begrenzung der jährlichen Flugbewegungen insgesamt auf 478000.