Erwägungsgrund 5 32025D0519
Das von den Niederlanden am 4. September 2024 mitgeteilte und am 6. Dezember 2024 ergänzte Verfahren zur Einführung von Betriebsbeschränkungen am Flughafen Schiphol wurde von der Kommission gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 598/2014 überprüft.