Erwägungsgrund 14 32025D0519
Dieser Beschluss betrifft nur den ersten Schritt, d. h. die Reduzierung der betroffenen Personen und Häuser in den spezifizierten Lärmkonturen um 15 %, und greift der künftigen Bewertung des Verfahrens zur Einführung der verbleibenden Reduktion um 5 % durch die Kommission insofern nicht vor, als hierfür neue Betriebsbeschränkungen und eine neue Mitteilung erforderlich sind.