Erwägungsgrund 3 32025D0519
Mit Schreiben vom 6. Dezember 2024 legten die niederländischen Behörden zusätzliche Elemente zur Ergänzung der Mitteilung vor, in denen die genaue jährliche Höchstgrenze für Flugbewegungen mit 478000 angegeben wurde und die weitere Informationen zum Basisszenario, zum Beitrag der vorgeschlagenen Maßnahmen zum Lärmminderungsziel und zu den zugrunde liegenden Annahmen enthielten. Die Mitteilung wurde ab dem Eingangsdatum der von den niederländischen Behörden übermittelten zusätzlichen Informationen als vollständig angesehen.