Erwägungsgrund 18 32025D0519
Die niederländischen Behörden kamen zu dem Schluss, dass die jährliche Höchstgrenze für Flugbewegungen auf 478000 festgelegt werden müsste, um bei allen Teilzielen des Lärmminderungsziels eine Reduzierung um mindestens 15 % zu erreichen. Bei den Teilzielen b, c und d würde die Kombination der Maßnahmen insbesondere in der Nacht die mit dem Lärmminderungsziel festgelegte Lärmminderung übersteigen.