Erwägungsgrund 28 32025D0519
Wie in Erwägungsgrund 16 beschrieben, sind einige betriebliche Verfahren in das Basisszenario aufgenommen worden. Aufgrund der jährlichen Höchstgrenze für Flugbewegungen werden die Auswirkungen dieser autonomen Entwicklungen nicht mehr durch die Zunahme des Verkehrsaufkommens neutralisiert und können daher zur Reduzierung des Lärms am Flughafen über November 2025 hinaus beitragen. Die niederländischen Behörden lehnten es jedoch ab, weitere betriebliche Maßnahmen zur Lärmminderung in Betracht zu ziehen, und zwar erstens solche, die über die im Programm „Minder Hinder Schiphol“ festgelegten hinausgehen, und zweitens jene, die zwar in diesem Programm enthalten sind, aber bis zum geplanten Termin bis November 2024 noch nicht umgesetzt wurden. Die Kommission stellt fest, dass die niederländischen Behörden daher die Auswirkungen dieser Maßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung nicht vollständig geprüft haben.