Erwägungsgrund 21 32025D0519
Die Kommission stellte fest, dass bei einigen Elementen der Mitteilung das in der Verordnung festgelegte Verfahren zur Einführung lärmbedingter Betriebsbeschränkungen nicht vollständig eingehalten wurde.
Die Kommission stellte fest, dass bei einigen Elementen der Mitteilung das in der Verordnung festgelegte Verfahren zur Einführung lärmbedingter Betriebsbeschränkungen nicht vollständig eingehalten wurde.