Erwägungsgrund 16 32025D0519
Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die der Luftfahrtsektor bereits angekündigt hatte oder voraussichtlich ergreifen wird, unabhängig etwaiger Anforderungen der niederländischen Behörden. Sie werden in der Mitteilung als „autonome Entwicklungen“ bezeichnet. Zu diesen Maßnahmen gehören die autonome Flottenerneuerung und bestimmte betriebliche Verfahren zur Lärmminderung. Die autonome Flottenerneuerung beruht auf der Annahme der niederländischen Behörden hinsichtlich der „Business-as-usual“-Flottenerneuerung der Luftfahrtunternehmen. Laut den niederländischen Behörden beruhen die Annahmen auf Branchentrends. Die Mitteilung enthält jedoch keine weitere Begründung dafür, wie die Branchentrends ermittelt wurden und wie die spezifische Situation und die Besonderheiten des Flughafens Schiphol bei der Präzisierung der Annahmen berücksichtigt wurden. In Bezug auf die betrieblichen Verfahren umfassen diese eine verstärkte Anwendung von Verfahren des Anflugs mit kontinuierlichem Sinkflug (Continuous Descent Approach, CDA) und des reduzierten Landeklappenbetriebs, eine 95%ige Einhaltung des lärmmindernden Abflugverfahrens (Noise Abatement Departure Procedure, NADP-2) und die im Programm „Minder Hinder Schiphol“ enthaltenen Maßnahmen, die vor November 2024 umgesetzt werden sollten und in Anhang B des Berichts „To70“ aufgeführt sind, der in die öffentliche Konsultation vom März 2023 aufgenommen wurde.