Erwägungsgrund 24 32025D0519
Der Mitteilung zufolge reichen die autonomen Entwicklungen nicht aus, um das Lärmminderungsziel zu erreichen, da diese durch die Zunahme des Verkehrsaufkommens neutralisiert würden. Die Kommission stellt jedoch fest, dass es aufgrund der vorgeschlagenen jährlichen Höchstgrenze für Flugbewegungen von 478000 nicht zu einem weiteren Anstieg des Flugverkehrs kommen wird und dass daher die autonomen Entwicklungen in der Branche zur Reduzierung des Lärms am Flughafen über November 2025 hinaus beitragen können. Aus diesen Gründen und unbeschadet der Lärmschutzrichtlinie sollten die niederländischen Behörden bei ihrer Analyse der absehbaren Auswirkungen einer Reduzierung des Fluglärms an der Quelle die Auswirkungen einer Kombination aus der ab November 2025 eingeführten Höchstgrenze für Flugbewegungen und den autonomen Entwicklungen in der Branche berücksichtigen.