Art. 52 31991L0674
Artikel 38 der Richtlinie 78/660/EWG findet Anwendung auf die unter dem Aktivposten F I in Artikel 6 der vorliegenden Richtlinie aufgeführten Vermögensgegenstände.
Artikel 38 der Richtlinie 78/660/EWG findet Anwendung auf die unter dem Aktivposten F I in Artikel 6 der vorliegenden Richtlinie aufgeführten Vermögensgegenstände.