Erwägungsgrund 35 32014L0036
Die Mitgliedstaaten sollten alles daransetzen sicherzustellen, dass den Antragstellern Informationen über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt, einschließlich der Rechte und Pflichten und der Verfahrensgarantien gemäß dieser Richtlinie, sowie alle schriftlichen Nachweise, die für einen Antrag auf Aufenthalt und Arbeit als Saisonarbeitnehmer im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats erforderlich sind, zur Verfügung gestellt werden.