Erwägungsgrund 22 32014L0036
Mit dieser Richtlinie sollte eine flexible nachfrageorientierte Einreiseregelung eingeführt werden, die auf objektiven Kriterien beruht, beispielsweise einem gültigen Arbeitsvertrag oder einem verbindlichen Beschäftigungsangebot, in dem die wesentlichen Punkte des Vertrags oder des Beschäftigungsverhältnisses genannt sind.