Erwägungsgrund 38 32014L0036
Bei Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt richten sich die Verfahrensgarantien nach den einschlägigen Bestimmungen des Schengen-Besitzstands.
Bei Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt richten sich die Verfahrensgarantien nach den einschlägigen Bestimmungen des Schengen-Besitzstands.