Erwägungsgrund 42 32019L2034
Der Kommission sollte außerdem die Befugnis übertragen werden, von der EBA ausgearbeitete technische Durchführungsstandards hinsichtlich des Informationsaustauschs zwischen zuständigen Behörden und Veröffentlichungspflichten zuständiger Behörden sowie von der ESMA ausgearbeitete technische Durchführungsstandards mittels Durchführungsrechtsakten gemäß Artikel 291 AEUV und gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 und gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu erlassen.