Erwägungsgrund 23 32019L2034
Ebenso eignen sich die in der Richtlinie 2013/36/EU enthaltenen Anforderungen bezüglich der Zurückbehaltung und der Auszahlung in Finanzinstrumenten dem Kommissionsbericht vom 28. Juli 2016 über die Bewertung der Vergütungsbestimmungen der Richtlinie 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 zufolge nicht für kleine, nicht komplexe Wertpapierfirmen bzw. für Mitarbeiter mit einem geringen Anteil an variabler Vergütung. Um Aufsichtskonvergenz und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, sind klare, kohärente und harmonisierte Kriterien erforderlich, anhand deren ermittelt werden kann, welche Wertpapierfirmen und Einzelpersonen von diesen Anforderungen freigestellt sind. Da Personen mit hohem Einkommen eine wichtige Rolle für die Führung der Geschäfte und die langfristige Leistung von Wertpapierfirmen spielen, sollte für die wirksame Aufsicht über die Vergütungspraxis und die Vergütungstrends in Bezug auf Personen mit hohem Einkommen gesorgt werden. Die zuständigen Behörden sollten daher in der Lage sein, die Vergütung von Personen mit hohem Einkommen zu überwachen.