Erwägungsgrund 11 32023L2226
Um neuen Herausforderungen zu begegnen, die sich aus der zunehmenden Nutzung alternativer Zahlungsmittel und Anlageformen ergeben, die neue Risiken der Steuerhinterziehung darstellen und noch nicht unter die Richtlinie 2011/16/EU fallen, sollten die Vorschriften über die Meldung und den Informationsaustausch auf Kryptowerte und ihre Nutzer ausgeweitet werden.