Erwägungsgrund 4 32023L2226
Am 26. Januar 2021 hat der Rechnungshof einen Bericht veröffentlicht, in dem der Rechtsrahmen und die Umsetzung der Richtlinie 2011/16/EU untersucht werden. Er kommt in diesem Bericht zu dem Schluss, dass der rechtliche Gesamtrahmen der Richtlinie 2011/16/EU eine solide Grundlage bildet, dass jedoch einige Bestimmungen verstärkt werden müssen, um sicherzustellen, dass das Potenzial des Informationsaustauschs voll ausgeschöpft und die Wirksamkeit des automatischen Informationsaustauschs gemessen wird. Im Bericht kommt er außerdem zu dem Schluss, dass der Anwendungsbereich der Richtlinie 2011/16/EU erweitert werden sollte, um zusätzliche Arten von Vermögenswerten und Einkünften, wie Kryptowerte, abzudecken.