Erwägungsgrund 22 32023L2226
Obwohl die G20-Staaten den OECD-Melderahmen für Kryptowerte gebilligt und seine Umsetzung empfohlen haben, wurde noch keine Entscheidung darüber getroffen, ob er als Mindeststandard oder als gleichwertiger Standard anzusehen ist. Bis zu dieser Entscheidung sieht die Richtlinie zwei unterschiedliche Ansätze für die Ermittlung der Übereinstimmung vor.