Erwägungsgrund 35 32023L2226
Es ist wichtig, dass die gemäß der Richtlinie 2011/16/EU übermittelten Informationen grundsätzlich für die Veranlagung, Verwaltung und Erhebung von Steuern verwendet werden, die in den sachlichen Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen. Es ergaben sich aufgrund des unklaren Rahmens jedoch Unsicherheiten hinsichtlich der Verwendung der Informationen. Angesichts des Zusammenhangs zwischen Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung sowie Geldwäsche sowie bei der Durchsetzung sollte klargestellt werden, dass es auch möglich sein sollte, die zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauschten Informationen auch für die Prüfung, Verwaltung und Erhebung von Zöllen sowie für die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zu verwenden.