Erwägungsgrund 26 32023L2226
Es ist von entscheidender Bedeutung, die Bestimmungen der Richtlinie 2011/16/EU über die zu meldenden oder auszutauschenden Informationen zu verstärken, um sich an neue Entwicklungen auf verschiedenen Märkten anzupassen und somit festgestellte Verhaltensweisen in Bezug auf Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung wirksam zu bekämpfen. Diese Bestimmungen sollten den Entwicklungen im Binnenmarkt und auf internationaler Ebene Rechnung tragen, um wirksame Meldungen und einen wirksamen Informationsaustausch zu erzielen. Folglich enthält diese Richtlinie unter anderem die jüngsten Änderungen des Gemeinsamen Meldestandards der OECD, einschließlich der Einbeziehung von Bestimmungen über E-Geld und digitale Zentralbankwährung, der in Teil II des Dokuments „Crypto-asset Reporting Framework and Amendments to the Common Reporting Standard“ festgelegt ist, sowie die Ausweitung des Anwendungsbereichs des automatischen Austauschs von Informationen in Bezug auf grenzüberschreitende Steuervorbescheide auf bestimme Bescheide, die natürliche Personen betreffen. Bei der Umsetzung der jüngsten Änderungen des Gemeinsamen Meldestandards, wie sie in dieser Richtlinie enthalten sind und wie sie bereits in den Erwägungsgründen der Richtlinie 2014/107/EU des Rates in Bezug auf die ursprüngliche Fassung des Gemeinsamen Meldestandards erwähnt wurden, sollten die Mitgliedstaaten die Kommentare zum Muster für eine Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden und zum Gemeinsamen Meldestandard, der nun die jüngsten Änderungen des Gemeinsamen Meldestandards enthält, als Referenz oder zur Auslegung sowie zur Gewährleistung der einheitlichen Anwendung in allen Mitgliedstaaten verwenden.