Erwägungsgrund 18 32023L2226
Kryptowert-Betreiber, die nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2023/1114 fallen, aber gemäß dieser Richtlinie Informationen über die in der Union ansässigen Kryptowert-Nutzer melden müssen, sollten verpflichtet sein, sich in einem einzigen Mitgliedstaat registrieren zu lassen, um ihren Meldepflichten nachzukommen.