Erwägungsgrund 32 32023L2226
Der fehlende Austausch von Steuervorbescheiden für natürliche Personen bedeutet, dass die Steuerverwaltungen unter Umständen keine Kenntnis von diesen Vorbescheiden haben. Es besteht daher die Gefahr, dass Gelegenheiten für Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung entstehen. Um diese Gefahr zu reduzieren und den Verwaltungsaufwand zu verringern, sollte sich der automatische Austausch über grenzüberschreitende Vorbescheide auch auf solche Bescheide erstrecken, bei denen der Betrag der Transaktion oder der Reihe von Transaktionen, auf die sich der Vorbescheid bezieht, einen bestimmten Schwellenwert überschreitet.