Erwägungsgrund 39 32023L2226
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Richtlinie sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um ein Instrument zu entwickeln, das eine elektronische und automatisierte Überprüfung der Richtigkeit der vom Steuerpflichtigen oder dem meldenden Unternehmen bzw. der meldenden Person mitgeteilten Steueridentifikationsnummer ermöglicht. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 ausgeübt werden. Das IT-Instrument, das den Mitgliedstaaten zur Verfügung zu stellen ist, soll dazu beitragen, die Zuordnungsquoten für die Steuerverwaltungen zu erhöhen und die Qualität der ausgetauschten Informationen insgesamt zu verbessern.