Erwägungsgrund 43 32023L2226
Um den zeitlichen Ablauf zwischen der Bewertung der Anwendung der Richtlinie 2011/16/EU und der zweijährlichen Bewertung der Relevanz der Kennzeichen in Anhang IV der vorliegenden Richtlinie zu harmonisieren, sollten die zeitlichen Abläufe dieser Bewertungsverfahren aufeinander abgestimmt werden.