Erwägungsgrund 16 32023L2226
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der Bestimmungen über den automatischen Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um praktische Regelungen zu erlassen, die für die Durchführung des verpflichtenden automatischen Austauschs von Informationen, die von meldenden Anbietern von Krypto-Dienstleistungen gemeldet werden, erforderlich sind, wozu auch die Einführung eines Standardformblatts für den Informationsaustausch gehört. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.