Erwägungsgrund 46 32023L2226
Die Richtlinie steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) anerkannt wurden. Diese Richtlinie gewährleistet insbesondere die uneingeschränkte Wahrung des in Artikel 8 der Charta verankerten Rechts auf Schutz personenbezogener Daten. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Verordnungen (EU) 2016/679 und (EU) 2018/1725 für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der Richtlinie 2011/16/EU gelten. Darüber hinaus soll mit dieser Richtlinie die uneingeschränkte Achtung der unternehmerischen Freiheit gewährleistet werden.