Erwägungsgrund 3 32023L2226
Am 7. Dezember 2021 billigte der Rat einen Ecofin-Bericht an den Europäischen Rat zu Steuerfragen, in dem die Kommission aufgefordert wird, 2022 einen Legislativvorschlag mit weiteren Überarbeitungen der Richtlinie 2011/16/EU des Rates in Bezug auf den Austausch von Informationen über Kryptowerte und Steuervorbescheide für wohlhabende Einzelpersonen vorzulegen.