Erwägungsgrund 42 32023L2226
Um die ordnungsgemäße Umsetzung der Vorschriften dieser Richtlinie zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten Vorschriften über Sanktionen erlassen, die bei Verstößen gegen die nach dieser Richtlinie erlassenen einzelstaatlichen Vorschriften über den obligatorischen automatischen Austausch der von meldenden Anbietern von Krypto-Dienstleistungen gemeldeten Informationen zu verhängen sind, und Maßnahmen treffen, die erforderlich sind, um die Anwendung der Sanktionen zu gewährleisten. Die Wahl der Sanktionen bleibt zwar den Mitgliedstaaten überlassen, doch sollten die vorgesehenen Sanktionen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.