Erwägungsgrund 13 32024L3237
Wird ein gebietsfremder Fahrer bei einer Verkehrskontrolle vor Ort kontrolliert und werden daraufhin Folgemaßnahmen im Zusammenhang mit einem die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikt eingeleitet, so sollte dem gebietsfremden Fahrer eine Verkehrsdeliktsmitteilung übermittelt werden. In Fällen einer Kontrolle vor Ort im Zusammenhang mit einem von dem gebietsfremden Fahrer begangenen die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikt, in denen die zuständige Behörde die Sanktion für das begangene Delikt durchgesetzt hat, indem sie den gebietsfremden Fahrer zur Zahlung vor Ort veranlasst hat, sollten dem gebietsfremden Fahrer vor Ort nur bestimmte wesentliche Elemente einer Verkehrsdeliktsmitteilung ausgehändigt werden.