Erwägungsgrund 16 32024L3237
Für den Fall, dass die zuständigen Behörden des Deliktsmitgliedstaats die in dieser Richtlinie festgelegten Sprachstandards und Vorschriften für die Zustellung von Schriftstücken und ihre jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften nicht einhalten, sollte eine wirksame rechtliche Überprüfung vorgesehen werden.