Erwägungsgrund 26 32024L3237
Die Übermittlung des Antrags auf Offenlegung von Fahrzeugzulassungsdaten und der Austausch der Datenelemente in grenzüberschreitenden Fällen sollten über ein zentrales elektronisches System erfolgen. Daher sollte die automatisierte Suchanfrage von Fahrzeugzulassungsdaten gemäß der Richtlinie (EU) 2015/413 — aufbauend auf dem bereits bestehenden technischen Rahmen — nur über die Nutzung der streng gesicherten Software-Anwendung des Europäischen Fahrzeug- und Führerscheininformationssystems (EUCARIS) und geänderte Versionen dieser Software-Anwendung erfolgen. Diese Software-Anwendung sollte einen zügigen, kosteneffizienten, sicheren und zuverlässigen Austausch spezifischer Fahrzeugzulassungsdaten zwischen den Mitgliedstaaten ermöglichen und somit die Effizienz der Ermittlungen bei die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten erhöhen. Die Mitgliedstaaten sollten keine Informationen über andere Wege austauschen, die weniger kosteneffizient wären und den Schutz der übermittelten Daten möglicherweise nicht gewährleisten könnten. Beim Austausch von Fahrzeugzulassungsdaten könnten die zuständigen Behörden auf ungewöhnliche Anfragen stoßen, die zu einem Verdacht auf Missbrauch des Informationsaustauschverfahrens führen und geeignete Maßnahmen seitens der zuständigen Behörden erforderlich machen könnten. Solche ungewöhnlichen Anfragen könnten insbesondere Ersuchen sein, die hinsichtlich ihrer Häufigkeit oder ihres Inhalts unüblich sind, plötzlich erfolgen oder nur bestimmte Delikte betreffen. Die Mitgliedstaaten sollten EUCARIS speziell für automatisierte Suchanfragen von Fahrzeugzulassungsdaten und die Amts- und Rechtshilfe bei der Ermittlung der betroffenen Person, die Amts- und Rechtshilfe bei der Zustellung der Verkehrsdeliktsmitteilung und der Folgedokumente sowie die Amts- und Rechtshilfe bei Vollstreckungsmaßnahmen nutzen.